Allgemeine Richtlinien der Kies- und Schotterwerke Müller GmbH & Co.KG

Definition und Identifikation von Konfliktgebieten

Gebiete mit potenziellen Landnutzungskonflikten sind Gebiete, in denen die geplante Nutzung der Landressourcen zu Spannungen oder Konflikten zwischen verschiedenen Interessengruppen führen kann. Solche Gebiete werden anhand anerkannter Rahmenbedingungen und Kriterien identifiziert, einschließlich:

  1. Indigene Territorien und Gebiete: Land, das von indigenen Völkern traditionell bewohnt oder genutzt wird, und Gebiete, die kulturell oder spirituell bedeutsam sind.
  2. Schutzgebiete und Naturschutzgebiete: Nationalparks, Naturschutzgebiete, Biosphärenreservate und andere geschützte Gebiete gemäß nationalem und internationalem Recht.
  3. Gemeinschaftsland: Land, das von lokalen Gemeinschaften kollektiv genutzt wird und für deren Lebensunterhalt und kulturelle Praktiken von wesentlicher Bedeutung ist.
  4. Agrarflächen: Gebiete, die intensiv landwirtschaftlich genutzt werden und in denen Veränderungen der Landnutzung die Lebensgrundlagen der lokalen Bevölkerung beeinträchtigen könnten.
  5. Ökologische Hotspots: Gebiete mit hohem ökologischem Wert, einschließlich Feuchtgebiete, Wälder mit hohem Kohlenstoffgehalt und andere empfindliche Ökosysteme.

Rahmenbedingungen

Unsere Definition und Identifikation von Konfliktgebieten folgen anerkannten internationalen Rahmenbedingungen und Standards, einschließlich:

  • UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte
  • Internationale Arbeitsorganisation (ILO) Übereinkommen Nr. 169
  • Konvention über die biologische Vielfalt (CBD)
  • Freiwillige Leitlinien zur verantwortungsvollen Verwaltung von Boden-, Fischerei- und Waldnutzungsrechten im Rahmen der nationalen Ernährungssicherheit (VGGT)

Verbot von Betriebsaktivitäten

In Übereinstimmung mit dieser Richtlinie verpflichten wir uns, keine Betriebsaktivitäten in identifizierten Konfliktgebieten durchzuführen. Dies umfasst:

  • Exploration und Extraktion von Rohstoffen
  • Errichtung von Infrastrukturen oder Industriebauten
  • Großflächige landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Projekte
  • Andere Aktivitäten, die die Landnutzung und -rechte der lokalen Gemeinschaften und Ökosysteme beeinträchtigen könnten

Konsultation und Beteiligung der Gemeinschaften

Vor jeder Landnutzungsentscheidung führen wir umfassende Konsultationen mit allen betroffenen Gemeinschaften und Interessengruppen durch. Dies geschieht in Übereinstimmung mit dem Grundsatz der freien, vorherigen und informierten Zustimmung (FPIC). Wir stellen sicher, dass die Stimmen und Bedenken der lokalen Bevölkerung gehört und berücksichtigt werden.

Mit dieser Richtlinie bekräftigen wir unser Engagement für verantwortungsbewusste Landnutzung und die Achtung der Rechte und Interessen aller betroffenen Gemeinschaften und Umweltbereiche. Diese Richtlinie ist integraler Bestandteil unserer Unternehmensstrategie und steht im Einklang mit unserem Ziel, nachhaltige und ethische Geschäftspraktiken zu fördern.

  1. Zielsetzung

Diese Richtlinie zielt darauf ab, die optimale Nutzung von Wasser innerhalb unseres Unternehmens sicherzustellen und die negativen Auswirkungen von abgeleitetem Wasser auf die Umwelt zu minimieren.

  1. Geltungsbereich

Diese Richtlinie gilt für alle Standorte und Mitarbeiter des Unternehmens sowie für alle Drittanbieter und Partner, die in unserem Namen handeln.

  1. Grundsätze
  • Nachhaltige Wassernutzung: Das Unternehmen verpflichtet sich, Wasserressourcen nachhaltig zu nutzen, indem wir effiziente Technologien und Verfahren implementieren, um den Wasserverbrauch zu minimieren.
  • Abwasserbehandlung: Alle Standorte des Unternehmens sind verpflichtet, Abwasser entsprechend den geltenden Umweltvorschriften zu behandeln, bevor es in die Umwelt zurückgeführt wird.
  • Umweltverträglichkeit: Wir streben danach, die Auswirkungen unseres Wasserverbrauchs auf die Umwelt kontinuierlich zu überwachen und zu reduzieren, indem wir umweltfreundliche Praktiken fördern und umsetzen.
  1. Maßnahmen
  • Wasserverbrauchsmanagement: Regelmäßige Überwachung und Bewertung des Wasserverbrauchs in allen Betriebsbereichen; Einführung von Wassersparmaßnahmen und Technologien zur Reduzierung des Wasserverbrauchs.
  • Schulung und Sensibilisierung: Schulung der Mitarbeiter über die Bedeutung von Wassersparen und umweltfreundlichen Praktiken; Förderung eines Bewusstseins für den schonenden Umgang mit Wasserressourcen.
  • Abwassermanagement: Installation und Wartung von effizienten Abwasserbehandlungsanlagen; Sicherstellung, dass alle Abwässer die gesetzlichen Anforderungen und Umweltstandards erfüllen, bevor sie abgeleitet werden.
  • Kontinuierliche Verbesserung: Regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung der Wassernutzungsstrategien und -verfahren, um sicherzustellen, dass sie den neuesten Umweltstandards und -vorschriften entsprechen; Förderung von Innovationen und Investitionen in neue Technologien zur weiteren Reduzierung des Wasserverbrauchs und der Umweltauswirkungen.
  1. Verantwortlichkeiten
  • Geschäftsführung: Verantwortlich für die Umsetzung und Einhaltung dieser Richtlinie.
  • Mitarbeiter: Jeder Mitarbeiter ist verpflichtet, die in dieser Richtlinie festgelegten Verfahren und Maßnahmen zu befolgen.
  • Umweltbeauftragter: Verantwortlich für die Überwachung der Wassernutzung und der Abwasserbehandlung, sowie für die regelmäßige Berichterstattung an die Geschäftsführung.
  1. Inkrafttreten

Diese Richtlinie tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft und bleibt bis auf weiteres gültig. Änderungen und Ergänzungen dieser Richtlinie werden den Mitarbeitern und Partnern umgehend mitgeteilt.

  1. Schlussbestimmungen

Das Unternehmen verpflichtet sich, alle gesetzlichen und regulatorischen Anforderungen in Bezug auf Wasserverbrauch und Abwasserbehandlung einzuhalten und stets nach den höchsten Umweltstandards zu handeln. Diese Richtlinie ist ein integraler Bestandteil unserer Unternehmenswerte und unseres Engagements für eine nachhaltige Zukunft.

Als Unternehmensleitung möchten wir Ihnen versichern, dass unser Unternehmen Richtlinien und Prozesse entsprechend unserer Größe und den Umständen implementiert hat. Wir sind uns unserer Verantwortung bewusst, die Menschenrechte zu achten, und haben uns öffentlich dazu verpflichtet, den OECD-Leitsätzen oder den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte zu folgen.

Um dieser Verpflichtung nachzukommen, haben wir einen Prozess zur Durchführung von Sorgfaltspflichten im Bereich der Menschenrechte etabliert. Dieser Prozess zielt darauf ab, Auswirkungen auf Menschenrechte zu identifizieren, zu verhindern, zu mildern und darüber Rechenschaft abzulegen, wie wir mit unseren Auswirkungen auf Menschenrechte umgehen. Wir nehmen unsere Verantwortung ernst, sicherzustellen, dass unsere Geschäftstätigkeiten keine negativen Auswirkungen auf die Menschenrechte haben.

Des Weiteren haben wir Prozesse implementiert, die es ermöglichen, nachteilige Auswirkungen auf Menschenrechte, die durch unser Unternehmen verursacht oder zu denen wir beitragen, zu beheben. Wir erkennen an, dass es wichtig ist, nicht nur potenzielle Risiken zu identifizieren, sondern auch Maßnahmen zu ergreifen, um diese Risiken zu mindern und zur Lösung von Problemen beizutragen, wenn sie auftreten.

Wir sind fest davon überzeugt, dass diese Maßnahmen nicht nur unsere Verpflichtungen gegenüber den Menschenrechten erfüllen, sondern auch dazu beitragen, eine ethische und verantwortungsbewusste Unternehmenskultur zu fördern. Wir sind bestrebt, kontinuierlich zu verbessern und sicherzustellen, dass unsere Geschäftspraktiken im Einklang mit den höchsten Standards für Menschenrechte stehen.

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